Wer den Verkauf seiner Immobilie in Balingen, Sigmaringen oder Albstadt reibungslos in die Tat umsetzen möchte, sollte zeitnah die erforderlichen Unterlagen zusammensuchen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Dokumente und Informationen Sie bereithalten sollten, um den Immobilienverkauf effizient und erfolgreich abzuwickeln.
Grundbuchauszüge und Flurkarten
Grundbuchauszüge und Flurkarten sind Unterlagen, die im Rahmen eines Immobilienverkaufs unverzichtbar sind. Ein Grundbuchauszug liefert detaillierte Informationen über das Grundstück, wie etwa Eigentumsverhältnisse, Grundstücksgröße, Hypotheken oder Grundpfandrechte. Er gibt potenziellen Käufern und ihren Finanzinstituten die Sicherheit, dass alle Angaben zum Grundstück korrekt sind und Sie als Eigentümer über das Recht verfügen, die Immobilie zu verkaufen. Wird die Immobilie beispielsweise im Rahmen einer Erbschaft verkauft, muss der Erbschein und ggf. das Testament bereitliegen, um die Eigentumsverhältnisse klären zu können. Flurkarten hingegen bieten einen visuellen Überblick über die genaue Lage und Ausdehnung des Grundstücks. Sie enthalten häufig Informationen über angrenzende Straßen, Nachbargrundstücke und andere relevante Details. Sowohl der Grundbuchauszug als auch die Flurkarte sind daher essenzielle Unterlagen, die im Zuge eines Immobilienverkaufs vorliegen sollten, um potenzielle Käufer vollständig zu informieren. Achten Sie bei diesen Dokumenten unbedingt auf die Aktualität.
Weitere Informationen aus dem Grundbuch
Im Grundbuch wird ebenfalls festgehalten, wenn das Grundstück mit einem Kredit belastet ist und damit eine Grundschuld für eine ausgewählte Bank eingetragen wird. Im sogenannten Grundschuldbrief wird diese bestehende Grundschuld beurkundet. Er wird bei der Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch ausgestellt und dient als Nachweis für die Existenz dieser Grundschuld. Daher sollte auch dieses Dokument für den Verkauf bereitliegen. Gleiches gilt für die Löschungsbewilligung, die belegt, dass die Baufinanzierung getilgt wurde und die Grundschuld gelöscht werden kann. Auch weitere Rechte oder Lasten können im Grundbuch vermerkt sein, wie bspw. ein Wohnrecht. Hier lohnt sich zuvor die Prüfung, ob gewisse Eintragungen vor dem Verkauf gelöscht werden sollten. Jegliche Unterlagen dazu sollten sicher verwahrt werden.
Das Grundbuch gibt zusätzlich detailliert Auskunft über alle Eigentümer. Jeder der Eigentümer muss mit dem Verkauf einverstanden sein. Daher sollten relevante persönliche Daten und Kontaktinformationen der Miteigentümer bekannt sein, damit der Verkauf reibungslos abläuft.